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Gratis-Guide · Stand Oktober 2026

Der EU-Verpackungs-Guide 2026 für Online-Shops

Was seit 12.08.2026 gilt, was bis 2030 kommt – und in welchen Ländern kleine Shops (fast) nichts melden müssen. Alle 27 EU-Länder, mit Quellen.

  • 01
    Die KurzfassungWas gilt heute, was kommt frühestens 2028 und 2030 – als Zeitstrahl.
  • 02
    Wo du (fast) nichts melden musstFreigrenzen und Pauschalen pro Land, z. B. NL, PL, AT, FR.
  • 03
    27 Länder auf einen BlickMeldestelle und Meldeturnus für jedes Land.
  • 04
    Fit für 2030Leerraum, Rezyklat, Etiketten, Kennzeichnung – als Checkliste.
  • 05
    Die 5 häufigsten Fehler kleiner ShopsUnd wie du sie vermeidest.

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Drei Beispiele aus dem Guide

NIEDERLANDE
unter 50.000 kg

pro Jahr: keine Anmeldung, keine Erklärung, kein Beitrag (Verpact).

POLEN
bis 1 t

pro Jahr: keine Produktgebühr, nur eine Kurzerklärung bis 15.03.

FRANKREICH
110 € pauschal

unter 10.000 verkauften Einheiten pro Jahr (Citeo).

Häufige Fragen

Seit wann gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR)?

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, VO (EU) 2025/40) ist am 11.02.2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 12.08.2026.

Muss ich mich in jedem EU-Land registrieren, in das ich verschicke?

Grundsätzlich ja: Seit dem 12.08.2026 gelten Registrierung, Mengenmeldungen und Gebühren in jedem Lieferland. Hersteller aus anderen Ländern brauchen meist einen Bevollmächtigten. Eine Aussetzung für KMU wird diskutiert, ist aber nicht beschlossen.

Gibt es Erleichterungen für kleine Online-Shops?

Ja, in mehreren Ländern. Beispiele: Niederlande – unter 50.000 kg pro Jahr keine Anmeldung, keine Erklärung, kein Beitrag (Verpact). Polen – bis 1 t pro Jahr keine Produktgebühr, nur eine Kurzerklärung bis 15.03. Österreich – bis 1.500 kg pro Jahr Pauschale 150 € statt Mengenmeldungen (ARA). Frankreich – unter 10.000 verkauften Einheiten Pauschale 110 € (Citeo). Ob eine Erleichterung greift, hängt von deinen tatsächlichen Mengen ab.

Was kommt bis 2030 auf Online-Shops zu?

Frühestens ab 12.08.2028 ein einheitliches Material-Piktogramm auf der Verpackung, auch auf Versandkartons. Frühestens ab 01.01.2030 höchstens 50 % Leerraum in Versandverpackungen, ein Mindest-Rezyklatanteil bei Kunststoff und recyclingfähige Verpackungen. Der genaue Stichtag hängt von EU-Rechtsakten ab, die noch nicht erlassen sind.

Zählt der Versandkarton bei der Mengenmeldung mit?

Ja. Der Versandkarton zählt mit, ebenso Etiketten und Füllmaterial. Ihn zu vergessen ist einer der häufigsten Fehler kleiner Shops.

Was kostet der Guide?

Nichts. Der Guide ist ein kostenloses PDF mit 10 Seiten auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch, Stand Oktober 2026. Informationen ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.